16.03.2012 8:55

Angehörige im Handwerk sorgen besser vor

Das kennen wir doch alle: Die Ehefrau arbeitet als Angestellte seit 18 Jahren im Handwerksbetrieb ihres Ehemannes. Sie kümmert sich um alle wesentlichen Dinge. Sie entscheidet mit bei Anschaffungen des Betriebes, und teilt auch die anderen Mitarbeiter zur Arbeit ein. So weit so gut, doch leider muss der Betrieb Insolvenz anmelden. Die Mitarbeiter werden entlassen.

Die Überprüfung nach Sozialversicherungsrecht ergibt nun, dass die Ehefrau, trotz Arbeitsvertrag, trotz Beitragszahlungen in die Sozialkassen, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Wie kann das sein?

  • Das Arbeitsverhältnis der Ehefrau entspricht nicht den sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben:

    ✓zu viele Arbeitsstunden bei zu geringem  Gehalt

    ✓keine Weisungsgebundenheit durch den Arbeitgeber

    ✓Mitunternehmerschaft durch Bankbürgschaft für den Betrieb

     

    Das Beispiel zeigt, dass obwohl jahrelang Beiträge (Sozialversicherungsbeiträge) eingezahlt wurden, Betreffende möglicherweise keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und Erwerbs oder Berufsunfähigkeitsrente haben.

    Mit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen alleine ist noch kein Anspruch auf spätere Leistungen begründet. Dieser wird erst im konkreten Leistungsfall vom Leistungsträger verbindlich geprüft. Diese Regelung kann alle angestellten Familienangehörige, Geschäftsführer und Gesellschafter eines Unternehmens treffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie erst seit einigen Tagen oder schon seit mehreren Jahren beschäftigt sind.

    Allein im Handwerk betrifft diese Regelung nach Schätzung ca. 600 000 Frauen.

    Der Systemfehler zieht sich durch alle Handwerksbranchen, und macht darüber hinaus auch vor dem Architekturbüro oder der Zahnarztpraxis nicht halt. Überall sind Söhne, Töchter, Ehefrauen und Ehemänner oder andere Verwandte beschäftigt, die keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen, von den Kassen aber dazu verpflichtet werden und dies nicht rechtens ist. (aha)

    Sind Sie vom Systemfehler betroffen?

    Haben Sie schon einmal überprüfen lassen, ob Sie wirklich Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen?

    Ihr Ansprechpartner

    Carsten Friebe

    Experte betriebliche Altersvorsorge DMA

    Daimlerstr. 11, 72793 Pfullingen

    Fon 0 71 21 - 3 88 80 21

    www.carsten-friebe.de

     

    Ausgabe 2012/03 zum Download

Zurück

Kontakt

Nehmen Sie mit uns direkten Kontakt auf oder besuchen Sie uns auf einer unserer social media Seiten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Kontaktinformationen

 
 
Adresse
der Handwerker Magazin - AHA Agentur fürs Handwerk GmbH
Ulmer Str. 27/1 (bei Oberer Haldenweg!)
73207 Plochingen bei Stuttgart

 

  Telefon
07153 / 55 99 11

 

  E-Mail
redaktion@der-handwerker-magazin.de

 

 
 
 
 
 
 

Kontaktinformationen

AHA Agentur fürs Handwerk GmbH

© A-HA - der Handwerker Magazin - Für Entscheider im Handwerk.