27.07.2018 11:38

Handwerker-Praxis-Tipp des Monats Juli

» Nutzen Sie die Gesetzesänderung, für eine moderne Optik & Programmierung im Internet! «
Alexander Frank, GF A-Ha! Agentur fürs Handwerk GmbH

  • Das Digitalisierungsgesetz, das am 25. Mai 2018 in Kraft trat, betrifft auch bestehende Handwerker-Internetseiten.
  • Viele Handwerkerseiten erfüllen die gesetzliche Anforderungen nicht – nicht wissen, schützt nicht vor Strafe!
  • Kundenwünsche und -anforderungen ändern sich rasant. Vor 5 Jahren noch in – heute out!
  • Kunden wollen heute mobil!


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