01.12.2017 11:54

Versorgung im Alter – Ruhestands-Mittel

Bis vor wenigen Jahren gab es für Unternehmer eine Faustregel: Wenn man bei Erreichen der Altersgrenze den eigenen Betrieb gut verkauft, kann man sorglos leben. Das gilt heute nicht mehr: Wer als Unternehmer im Ruhestand seinen Lebensstandard halten will, muss vorher und auch danach kluge Entscheidungen treffen.

Die Deutschen werden immer älter - erfreulicherweise. Nach aktuellen Erhebungen erreichen hierzulande 76 Prozent der Männer und 84 Prozent der Frauen heute das stolze Alter von 85 Jahren; viele werden sogar noch deutlich älter. Hauptgrund sind der medizinisch-technische Fortschritt und die besseren Arbeitsbedingungen. 

So weit, so gut. Allerdings birgt dieser Umstand für die zukünftigen Ruheständler eine Menge Zündstoff. Mit den zukünftig immer geringer werdenden Nettoversorgungsbezügen stehen die meisten berufstätigen Menschen schon heute vor großen Herausforderungen. Deshalb gilt es zum einen, das letzte Lebensdrittel finanziell sorgfältig zu planen; zum anderen sollten auch unvorhersehbare Eventualitäten abgesichert werden. 

Bei selbständigen Unternehmern entsteht systembedingt oft eine große Versorgungslücke, weil bei diesem Personenkreis in der Regel keine Rentenversicherungs- und Altersvorsorgepflicht besteht. Zudem schätzen viele Unternehmer einen Verkaufspreis oder eine Pacht für ihr Unternehmen bei Veräußerung oder Weitergabe viel zu hoch ein. Damit geht die - wenn überhaupt vorhandene - Rechnung für den Kapitalbedarf im Ruhestand oft nicht auf. 

Kapitalbedarf wird oft unterschätzt

Die heutige Generation sieht sich mit dem sogenannten „Langlebigkeitsrisiko“ konfrontiert: Eine steigende Lebenserwartung bedeutet nämlich, dass das Vermögen im Ruhestand länger reichen muss als früher. Betrug 1960 die durchschnittliche Rentendauer noch 9,9 Jahre, so waren es 2014 bereits 19,3 Jahre - Tendenz weiter steigend.

Ein langes Leben bei hoher Inflationsrate und steigenden Kosten für Gesundheit und Pflege erfordert also auch ein entsprechendes Kapital. Es ist eine große Herausforderung, seine Geldanlagen für die Zeit des Ruhestands im Spannungsfeld von Rendite, Sicherheit und Flexibilität ausgewogen zu strukturieren. Die richtige Mischung verschiedener Anlageformen ist für die verlässliche Versorgung im Ruhestand aber essentiell. Hier gilt: Je individueller und strukturierter die Planung der Altersvorsorge, desto besser die Versorgung im Alter.

 

Risiken absichern

 

Ein oft verdrängtes Risiko ist auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Hier drohen immer größere Finanzierungslücken. Es steht außer Frage, dass bei Pflegebedürftigkeit auch zusätzliche finanzielle Mittel benötigt werden - sei es, um eine eigene, bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen oder im Falle von zu pflegenden Angehörigen die fast immer entstehende Deckungslücke zu finanzieren.

Früh planen, um steuersparend zu vererben

Darüber hinaus muss jeder verantwortungsvolle Mensch auch die Möglichkeit berücksichtigen, dass er nicht steinalt wird. Deshalb sollte unbedingt regelmäßig überprüft werden, ob die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell ausreichend versorgt sind. Solche Absicherungen sind mit geringem finanziellem Aufwand darstellbar; man muss nur rechtzeitig dran denken.

Falls Sie zu dem Personenkreis gehören, der finanziell unabhängig ist, ist das erfreulich. Aber auch dann müssen Sie sich Gedanken machen, wie sie mit ihrem nicht benötigten Vermögen während des Ruhestands umgehen. Denn unabhängig davon, wie groß die Vermögensbeträge sind, die man seinen Angehörigen voraussichtlich hinterlassen wird, ist es überaus wichtig, hierbei möglichst wenig Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer anfallen zu lassen. 

Hier kann man unter optimaler Ausnutzung der Schenkungssteuerfreibeträge und durch Nutzung versicherungsförmiger Lösungen den Nachkommen bereits zu Lebzeiten einen Teil des späteren Erbes zukommen lassen, ganz legal und ohne, dass das Finanzamt sich bedienen kann – das so genannte „Vererben mit warmer Hand“. Auch eine vorhandene Immobilie sollte bereits zu Lebzeiten übertragen werden, bevor diese im Pflegefall unter Umständen von den Sozialbehörden zwangsverwertet wird.

Probleme und Fehler bei der Ruhestandsplanung

Nicht sachkundige Berater behandeln die Themenkomplexe „Vorsorge“ und „Ruhestandsplanung“ häufig leider nur oberflächlich. Ohne professionelle und ganzheitliche Planung drohen aber fehlerhafte Annahmen Berechnungen. Das führt dann meist zu falschen Entscheidungen und zum Abschluss unpassender Vorsorgeprodukte - mit negativen Folgen für den Ruhestand. 

Ein versierter Ruhestandsplaner macht sich zuerst einmal ein Bild von seinen Mandanten und hinterfragt persönliche Wünsche und Ziele. Dann ermittelt er alle Fakten über Höhe, Struktur und Absicherung des Vermögens sowie bestehender Vorsorgeverträge. Diese Daten werden anschließend sorgfältig analysiert und ausgewertet. Im nächsten Schritt erfolgt dann eine Auswertung mit entsprechenden Handlungsempfehlungen. Bei Selbständigen und Firmeninhabern sollte man auch den Steuerberater in die Planung einbeziehen. 

Es empfiehlt sich außerdem, einen Fachanwalt für Familien- oder Erbrecht mit der Überprüfung des eigenen Testamentes zu beauftragen. Denn abgesehen davon, dass es nicht selten überhaupt kein Testament gibt, sind etwa 50 Prozent aller Testamente in Deutschland anfechtbar. Oft wurden sie inhaltlich falsch formuliert, haben Formfehler oder sind durch mittlerweile eingetretene Gesetzesänderungen oder persönliche Veränderungen überholt und somit nicht wirksam. Weitere Themen wie Patientenverfügung, Pflege- oder Vorsorgevollmacht müssen ebenfalls frühzeitig geregelt und bei Bedarf den veränderten Lebensumständen angepasst werden.

Wenn alle aufgeführten Punkte abgearbeitet sind, steht einem entspannten und sorglosen Ruhestand zumindest finanziell nichts mehr im Weg. Nur gestalten muss man ihn noch selbst. Aber das sollte einen Unternehmer nicht vor echte Probleme stellen.

 

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